Soso, weil “sich in Zukunft nur noch wenige Selbständige um ein Mandat im Bundestag bewerben würden, wenn ihnen die Berufsausübung erschwert werde” klagen einige Abgeordnete gegen die neuen Offenlegungspflicht für Abgeordnete des Bundestags. Worum es geht?
Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder aber über 7000 Euro verdienen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen. Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen. Besonders um diesen Punkt geht es den Anwälten unter den Klägern.
Spannend. Jeder Angestellte, der eine Nebentätigkeit ausüben will muss das vorher mit seinem Chef klären. Vor allem geht es ja darum, dass man als Angestellter nicht noch nebenher für die Konkurrenz arbeitet. Wäre ja auch nicht so toll. Wer ist nun der Chef eines Bundestagsabgeordneten? Am ehesten wohl wir, das Wahl- und Zahlvolk. Wir wählen die Abgeordneten und mit unseren Steuergeldern bezahlen sich die Abgeordneten. Ist es da nicht selbstverständlich, dass wir – das Volk – sicher sein will, dass die Abgeordneten auch wirklich für uns alle – das Volk – und nicht eigentlich für die “Konkurrenz”, z.B. einen Lobbyverband arbeitet? Natürlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber wer weiss, ob es nicht Abgeordnete gibt, deren Gewissen… nun… gewissen Beeinflussungen unterliegt? Möglich wäre es doch, oder nicht? Im übrigen frage ich mich sowieso, woher ein Abgeordneter noch die Zeit für einen Nebenjob nehmen soll… sollte er sich nicht 100% auf die Aufgabe konzentrieren für die er gewählt wurde? Ich würde mich dabei auf jeden Fall wohler fühlen…
Wegen der laufenden Klage mehrere Abgeordneter gegen die Offenlegungspflicht bleiben die Nebeneinkünfte unserer Bundestagsabgeordneten noch geheim. So hat es Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) beschlossen. Das wäre ein kleiner Erfolg für die klagen