Nur wollte der WDR ihren Wahlwerbespot nicht senden:
Aufgrund seines Inhaltes ist Ihr Wahlspot offensichtlich geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, er stellt ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 sowie § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) dar.
Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden…
(via Schockwellenreiter)
sorry wenn ich das so sagen möchte.
aber das sind ja richtig, richtig derbe vollidioten.
danke. tschüß.
Was in dem Spot geboten wird, ist so unverschämt und ekelhaft, dass man es nicht nur in der ARD nicht verbreiten sollte, sondern nirgendwo.