Jetzt kann man wieder beruhigt in den Flieger steigen: das Bundesverfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz abgeschossen. Natürlich wird sofort von einigen Politikern überlegt, ob man nicht das Grundgesetz ändern könnte um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen doch noch zu ermöglichen.
Da wird mir schlecht. Immerhin ist so ein Abschuss laut Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil er gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verstossen würde. Sind solche Politiker eigentlich noch ganz sauber, die ernsthaft darüber nachdenken an solchen Grundlagen unserer Zivilisation rum zu pfuschen? Aber selbst wenn es nicht so weit gehen soll: zuerst einmal soll ja eine Grundgesetzänderung her, damit man die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen kann – natürlich nur wegen der Terrorabwehr, klar. Aber wer legt fest, was alles der Terrorabwehr dient? Wie schwammig dieser Begriff ist sehen wir ja in den USA… Verdächtig sind wir ja sowieso schon alle…
Es gibt Alternativen, nämlich dass
1) erst gar keine Terroristen in ein Flugzeug gelangen,
2) eine Entführung an Bord auch unter Einsatz von Waffengewalt oder Betäubung – wegen der Sicherheit an Bord – verhindert wird und
3) letztendlich eine vom Flugzeugführer – wer auch immer das dann sein möge – unabhängige Automatik greift, die verhindert, dass irgendein anderes Ziel angeflogen wird, als einen Flughafen und die die Maschine sicher runterbringt, um von Einsatzkräften aus den Händen der Terroristen befreit zu werden.
Diese drei Stufen kombiniert, bieten ausreichend Schutz, der Bundeswehrverband sieht das zum Glück genauso.