…selbst vor dem Gesetz. So bleibt der Papst deutscher Staatsbürger, obwohl er doch eigentlich die vatikanische Staatsbürgerschaft angenommen hat und doppelte Staatsbürgerschaften in Deutschland gar nicht gern gesehen werden. Aber wenn man nur will findet man immer eine Ausnahmen, so auch bei Herrn Ratzinger:
Das Innenministerium sagte nun laut der Agentur, dass der Papst keinen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft gestellt habe, sondern in sein höchstes Amt im Vatikan hineingewählt worden sei. Dies beinhalte automatisch die Annahme der Staatsangehörigkeit des Vatikan. Benedikt XVI. könne also weiterhin auch Deutscher bleiben.
Verstanden? Nur weil er die vatikanische Staatsbürgerschaft nicht beantragt hat, sondern ohne Antrag einfach durch Annahme der Wahl bekommen hat darf er nebenbei seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Na da sind wir doch froh, dass “wir Papst bleiben”…
(via IT&W)
Die Kamikaze-Demokratie erklärt auch, warum das so ist:
Manche sind eben gleicher…:
…selbst vor dem Gesetz. So bleibt der Papst deutscher Staatsbürger, obwohl er doch eigentlich die vatikanische Staatsbürgerschaft angenomme…
Ich kenne so viele, die zwei Staatsangehörigkeiten haben oder jetzt gerade erst die zweite (nämlich die deutsche) bekommen.
Das ist alles kein Problem…
Ich kann mich noch gut erinnern, daß man kürzlich ehemaligen Türken die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen hat, weil sie nach Übernahme der deutschen heimlich erneut die türkische bekamen und somit Doppelstaatler waren. Laut Gesetz seien zwei Staatsangehörigkeiten illegal, hieß es. Aber Ratzinger/Benedikt ist ja kein Türke. Nicht mal ein ehemaliger. Vielleicht liegt da der Unterschied.
Sowas kommt bei raus, wenn man Nachrichten nur mit einem Auge liest.
Die ca. 50.000 türkischstämmigen “Neu-Deutschen” haben die türkische Staatsangehörigkeit “heimlich bekommen”, sondern sie haben bei den zuständigen türkischen Behören wieder Anträge gestellt und sie nach dem üblichen Procedere dort dann bekommen.
In der Tat darf man aber nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keinen Antrag auf eine andere StA stellen.
Das heißt aber nicht, dass zwei StA illegal wären. Juristische Feinheit, ist aber so.
§ 25 Abs. 1 StAG:
“Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag … erfolgt”
Aha, und da Ratzinger nicht auf Antrag Papst geworden ist, sondern unter dem Beistand des heiligen Geistes, darf er Deutscher bleiben. Ich erkenne die juristische Feinheit an. Trotzdem schade…
Mal ganz abgesehen davon, dass diese Diskussion vom sonst sehr geschätzten Christian Ströbele losgetreten wurde, der nur davonausgeht, dass der Papst die vatikanische StA, ist tatsächlich ein Unterschied, ob man etwas beantragt, oder es über sein Amt erhält.