Keine Frage, Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen ist wichtig – aber ist das Veröffentlichen persönlicher Daten vorbestrafter Sexualstraftäter wirklich eine Lösung? Bayerns Innenminister Beckstein hält das zumindest für möglich:
«Ich lasse derzeit prüfen, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig sind», wird Beckstein zitiert. Der Minister räumte aber ein, dass eine Art «Pranger» nach US-Vorbild in Deutschland verfassungsrechtlich problematisch sei. Für Einmaltäter komme er nicht in Frage.
Soso, “verfassungsrechtlich bedenklich”… was bin ich froh, dass Beckstein nicht Bundesinnenminister geworden ist…