Hackertools verbieten

Langsam frage ich mich ernsthaft, ob es im BMJ verboten ist beim Erstellen eines Gesetzesentwurfs jemanden zu fragen, der sich mit dem Thema des Gesetzes auskennt. Anders ist es nicht zu erklären, dass so was tatsächlich beschlossen werden soll (Download des Entwurfs als PDF):

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er […]
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wo ist das Problem? Nun, damit werden sog. “Hackertools” verboten, also Programme deren Zweck es ist Sicherheitslücken in Computersystemen aufzudecken. Böse Menschen nutzen solche Tools nämlich, um ihre Einbrüche in fremde Server vorzubereiten und durchzuführen. Aber es ist halt nicht so einfach. Diese Tools sind eben nur Werkzeuge, wie zum Beispiel ein Hammer. Ein böser Mensch könnte einen Hammer benutzen, um einem anderen den Schädel einzuschlagen – jeder normale Mensch wird den Hammer aber benutzen, um einen Nagel in die Wand zu schlagen. So ist das auch mit diesen “Hackertools”: es gibt neben den bösen Menschen, die in fremde Systeme eindringen wollen eben auch Menschen, deren Job es ist, die eigenen Systeme (oder die der Kunden) abzusichern gegen solche Angriffe. Und dazu testen sie diese zu sichernden Systeme eben mit solchen “Hackertools”.
Und auch Programme, die eindeutig und hauptsächlich dem Zweck dienen in andere Systeme einzudringen werden von den “guten Jungs” gebraucht: wenn man seine Systeme vor solchen Angriffen schützen will muss man sich diese Programme beschaffen und sie an eigenen Systemen testen. Aber diese Menschen würden sich dann plötzlich strafbar machen. Und die Angreifer, die solche Programme für Einbrüche nutzen? Ja, die würden sich dann ja auch strafbar machen – aber das machen sie sich ja schon durch die Tat als solche. Und das schreckt die auch schon nicht ab.
Eine Liste betroffener Tools und einen Entwurf für einen offenen Brief an Frau Zypries gibt es bei pro-hackertools.de. Mal schauen, vielleicht schreibe ich selber auch noch mal was an die Frau Zypries und an “meine” Bundestagsabgeordnete – wäre ja vielleicht doch ganz interessant mal zu lesen, mit welchen Textbausteinen solche Anfragen beantwortet werden.

Auch schon veröffentlicht in meinem privaten Weblog.

Interpretationsspielräume

Mitte Mai hat der Bundesrat in einer Stellungnahme den Entwurf der Bundesregierung kritisiert, jetzt schon liegt die Antwort darauf der Bundesregierung vor. Um es kurz zu machen: auch von der Kritik des Bundesrats lässt sich die Regierung nicht von ihren katastrophalen Plänen der Novelle abbringen. Und der Bundesrat bekommt – das tröstet ein wenig – genau so schwammige Antworten wie das Walhvieh, zum Beispiel:

“Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt”. Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen “angemessen” auszugestalten.

Und was ist angemessen? Mal schauen, was da irgendwann die Gerichte entscheiden… Wie auch bei der Frage, was nun eine “Umgehung eines Kopierschutzes” ist. Nur nix festlegen, sondern so weich wie es nur geht…
Okay, es ist klar, dass Gesetze eine gewisse Unschärfe haben müssen, sonst wären sie noch länger und unverständlicher – aber man kann es auch übertreiben! Man könnte aber auch auf den Gedanken kommen, es handele sich einfach um Inkompetenz. Ist ja nur so ein Gedanke, immerhin hat es das Bundesjustizministerium nicht geschafft eine Musterwiderrufsbelehrung zu bauen, die auch den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genügt? Hallo? Haben die keine Juristen im BMJ oder haben die die Gesetze einfach nur anders interpretiert als die Richter?
Aber beim Urheberrecht schafft man wieder riesige Interpretationsspielräume – ausbaden müssen es ja andere. Und damit es nicht so auffällt macht man es schrittweise: zuerst verbietet man das Umgehen eines Kopierschutzes, toleriert es aber in gewissen Grenzen (Privatkopie) – damit kann man leben, schließlich ist es in so einem Fall egal, ob eine analoge Kopie nun ein “Umgehen” im Sinne des Gesetzes wäre oder nicht, so lange es nur für eine Privatkopie geschieht ist es irrelevant… In der zweiten Runde wird dann aber die Ausnahme raus geschmissen. Man darf nicht mal mehr zum privaten Gebrauch einen Kopierschutz umgehen. Und wenn man mal nachfragt, was das soll heisst es aus dem Ministerium: Hey, was wollt Ihr denn? Das Umgehen war doch schon vorher verboten, daran ändert sich doch nix…

Aber dann wundern, wenn man sich als Wähler verarscht vorkommt… für wie blöd halten die uns eigentlich?

Ahnungslosigkeit im Amt

Warum eigentlich muss man als Minister keine Ahnung haben von den Themen, mit denen das eigene Ministerium beschäftigt ist? Zumindest muss man keine Ahnung von der Realität haben, wenn man es mal in einen der Berliner Elfenbeintürme eines der Ministerien geschafft hat. Das Leben normaler Menschen? Die Bevölkerung? Wähler? Ach was, die interessieren doch nur kurz vor den Wahlen.
Bestes Beispiel ist unsere Bundesjustizministerien Frau Zypries. Nicht nur verteidigt sie die Novelle des Urheberrechts (der “zweite Korb”) als fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Konsumenten, der Rechteinhaber und der Rechteverwerter (obwohl es offensichtlich alles andere als ein fairer Ausgleich ist), nein, sie schafft es noch eins drauf zu setzen.
Diesmal beim Thema Abmahnungen. Frau Zypries hat dazu der c’t ein kleines Interview gegeben und es mal wieder geschafft, sich als absolut ahnungslos, zumindest aber extrem weltfremd bei diesem Thema zu outen:

Privatpersonen werden mit Abmahnungen ohnehin meist nur überzogen, wenn sie im Internet rechtswidrige Inhalte anbieten. Der passive Internet-Nutzer dagegen ist kaum Ziel von Abmahnern.

Also mal ganz langsam zum Mitschreiben für Frau Zypries. Mal abgesehen davon, dass es heute doch gar nicht mehr nötig ist (wissentlich oder auch unwissentlich) illegale Inhalte bereit zu stellen um eine Abmahnung zu bekommen sollten Sie sich eines merken: es gibt keinen “passiven Internet-Nutzer”. Nein, den gibt es nicht.
Internet ist nicht Fernsehen! Klar, man kann im Web surfen und sich von Seite zu Seite klicken ohne aktiv zu werden, aber das ist nicht alles. Aktiv wird jeder Internet-Nutzer im Laufe seines Online-Lebens. Beispiele gefällig? Gerne: die aufgelöste CD-Sammlung bei eBay, das private Weblog, die Support-Anfrage im Forum…
Und überall da lauern die Gefahren! Jawohl! Glauben Sie nicht? Bitte hier, lesen Sie:

  • Bei der CD-Sammlung ist leider eine böse illegale Kopie dabei, der Verkäufer weiss das nicht (hatte er die CD doch damals bei einem Händler gekauft), der Anwalt der Plattenfirma, der eBay regelmässig nach illegalen Angeboten durchforstet sieht das aber sofort anhand des Fotos, das unser ahnungsloser Verkäufer zur Auktion dazu gepackt hat.
  • Im privaten Weblog wird über einen Musikdienst berichtet und dieser auch verlinkt, Monate später wird es verboten diesen Dienst zu verlinken und noch bevor unser Internet-User dazu kommt, sein Weblog zu überarbeiten ist auch schon die Abmahnung im Briefkasten. Dank Google war es ein leichtes noch am Tag der Urteilsverkündung eine umfangreiche Sammlung von Seiten anzulegen, die den Dienst verlinken und daher abgemahnt werden “müssen”.
  • Unser virtueller Internet-Nutzer hat ein Problem mit dem Gerät Kleistermeister 3000 der Firma Kleistermeister AG und fragt in einem privaten Forum nach Hilfe, da ihm der telefonische Support der Kleistermeister AG leider nicht helfen konnte. Die Rechtsabteilung der Kleistermeister AG sieht durch die Frage ihren guten Ruf gefährdet, schließlich sind alle Kleistermeister der 3000er Serie kinderleicht zu bedienen und der Support vorbildlich…

Nur einmal hat unser virtueller Internet-User etwas illegales angeboten, diese eine CD – aber es war für ihn nicht erkennbar, dass es sich bei der CD nicht um eine originale Veröffentlichung handelt – er hat sie ja regulär im Handel erworben. Der Link zum Musikdienst wurde erst nachträglich illegal und die komische Logik mancher Firma, wenn jemand Probleme mit deren Service oder den Produkten hat ist für niemanden mehr nachzuvollziehen.

Aber Sie sind weiterhin der Meinung, dass ja grundsätzlich alles okay so ist? Ein klein wenig Korrektur im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und das war es? Ja? Na dann noch einen schönen Tag im Elfenbeinturm Ministerium… Und nicht irritieren lassen von ihren Wählern

Hallo Frau Zypries…

Da ist er also nun, der Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz. Und Frau Zypries… nein, was soll man dazu sagen? Die stellt sich hin und spricht von einem “fairen Interessenausgleich: zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen andererseits“. Also mal langsam zum Mitschreiben für Zypries: was ist fair daran Menschen zu kriminalisieren, die einen Kopierschutz umgehen, um die Musik einer gekauften CD auf dem Player ihrer Wahl zu hören? Was ist fair daran, wenn Konzerne direkt bei Providern die Adressdaten von angeblichen Urheberrechtsverletzern bekommen – ohne Beweis der Schuld, ohne ein Verfahren der dafür zuständigen staatlichen Stellen, ohne richterliche Verfügung? Was ist fair daran, wenn in Zukunft Millionen Menschen kriminalisiert werden?
Und mal eine ganz dumme Frage: Sie sind Bundesjustizministerin, ja? Und dann wissen Sie nicht, welche Probleme “Ihre” Staatsanwälte haben? Oder wie soll man das verstehen?

Zypries ist der Auffassung, dass beim illegalen Naschen an Tauschbörsen “in 99,9 Prozent der Fälle das Verfahren eingestellt wird”. Eine Verfolgung koste der Staatsanwaltschaft “zu viel Zeit” und würde sie von wichtigeren Aufgaben abhalten. Auch die Industrie habe “kein Interesse, einzelne Leute zu verfolgen”. Auf den weit publizierten Fall der Strafanzeigenmaschinerie des Unternehmens Logistep angesprochen, erklärte Zypries, diesen nicht zu kennen. Mithilfe des in der Schweiz niedergelassenen Anbieters hatten Rechtehalter wie die Spielefirma Zuxxez Entertainment bis Anfang des Jahres bereits gut 40.000 Anzeigen gegen einzelne Filesharer wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen allein bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch andere Staatsanwaltschaften haben in bereits über eine Überflutung mit derlei Anträgen zur Verfolgung kleinerer Urheberrechtsdelikte geklagt.

Nur um sicher zu gehen: Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel erzählt der dpa, dass sie innerhalb eines halben Jahres mit über 40.000 Anzeigen einer einzigen Kanzlei regelrecht überflutet werden – aber Sie Frau Zypries, als Bundesjustizministerin, Sie wissen davon nichts? Na da würde ich doch mal ein ernstes Wort mit dieser Generalstaatsanwältin reden, was der auch einfällt, Sie nicht zu informieren. Unglaublich. Und Ihre Mitarbeiter, die für Sie die Presseübersichten erstellen, also denen würde ich an Ihrer Stelle ja auch was erzählen, die scheinen da ja wirklich gepennt zu haben. Das kann doch nicht sein, da werden Ihre Staatsanwälte fast lahm gelegt durch massenweise Anzeigen und Sie erfahren davon nichts. Da muss doch jemand verantwortlich sein, meinen Sie nicht? Man könnte es sich natürlich auch einfach machen und Sie dafür verantwortlich machen, aber das wäre ja nicht fair, Sie sind ja schließlich die Ministerin, Sie können sich ja nicht um alles kümmern, was da in Ihrem Ministerium, in Ihrem Verantwortungsbereich passiert… ups, da war das böse V-Wort, tut mir leid, ist mir raus gerutscht…
Aber Sie haben auch bewiesen, dass Ironie und Sarkasmus Ihnen liegen:

“Wir wollen, dass sich aufgrund der Rechte des Eigentümers neue Geschäftsmodelle entwickeln”, erklärte Zypries den marktorientierten Hintergrund der bereits im so genannten 1. Korb der Novelle erfolgten rechtlichen Sanktionierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement.

Das war echt ein Brüller. Ein bisschen plump vielleicht, aber so wird die Ironie ja auch jedem klar, wenn Sie wollen, dass sich aus einer Gesetzeslage, die die bestehenden Geschäftsmodelle zementiert neue Geschäftsmodelle entwickeln sollen. Aber nicht schlecht, da soll noch mal jemand behaupten Politiker hätten keinen Sinn für Humor.

So dürfen wir uns jetzt freuen, dass in Zukunft auf Schulhöfen Razzien nicht mehr nur wegen der Suche nach bösen Videos auf Handys, sondern auch gleich wegen Raubkopien durchgeführt werden. Das wird ein Spass in der Fußgängerzone: “MP3-Kontrolle, leeren Sie bitte den Inhalt Ihres iPod auf diesen Tisch…” Und der private WLAN-Betreiber darf sich jetzt freuen, wenn jemand in sein Netz eindringt und dann einen Tauschbörsenclient startet… eine Woche später hat er dann nette Post von SonyBMGWarnerUniversal… Und Rootkits auf unseren Rechner müssen wir uns auch gefallen lassen – sind schließlich Teil des Kopierschutzes und den dürfen wir ja nicht umgehen, was? Wird das eine schöne neue Welt voller Fairness und neuen Geschäftsmodellen… Da mag es sicher Anwälte geben, die angesichts der kommenden Flut von Abmahnungen und Schadensersatzklagen jede Menge Dollar Euro-Zeichen in den Augen haben.

(auch schon in meinem privaten Weblog erschienen)

Wir waren ja alle so machtlos…

Warum wählen wir eigentlich Abgeordnete, wenn sie doch alle machtlos sind? Eine kleine Übersicht über den Weg zur Voratsdatenspeicherung in Deutschland bei telepolis.

Die VDS ist in Deutschland abgesegnet und hierbei haben sowohl der EU-Rat, das EU-Parlament als auch Tauss’ Parteimitglieder Otto Schily und Brigitte Zypriess und auch Jörg Tauss eine Rolle gespielt; die Unterschiede liegen lediglich in der Passivität oder Aktivität des Einzelnen. Wirklich machtlos aber war niemand, auch wenn es momentan chic erscheint.