Kamikaze Demokratie?! Dieser Titel ist in Anbetracht der aktuellen Lage relativ treffend. Ich selbst gehörte in den letzten Monaten zu jenen Leuten die versucht haben der AfD so wenig Aufmerksamkeit wie möglich zukommen zulassen. Ich habe genau beobachtet und verfolgt, wie sie sich geben und was sie so verlauten, jedoch dann nur in den seltensten Fällen dies öffentlich aufgegriffen oder thematisiert. Es ist nun allerdings an der Zeit, diesen von mir so gern als „Randgruppe“ bezeichneten Verein ernst zu nehmen. Wir aufrechten Demokraten sollten nicht länger wegsehen und die AfD und ihre Anhänger abtun, nach dem Motto „wird eh nichts bei raus kommen“. Spätestens nach den letzten drei Landtagswahlen müssten uns die Augen aufgegangen sein. Wir können und dürfen sie nicht länger ignorieren. „Ein Appell“ weiterlesen
Schlagwort: Grundrechte
Wir sind alle Terroristen, Kinderpornografen, Mörder, Raubkopierer, …
Diese Überschrift habe ich schon letztes Jahr verwendet. Geändert hat sich seitdem scheinbar nichts, im Gegenteil, inzwischen ist es quer durch alle Parteien wohl normal geworden, die Bürger (auch Wahlvieh genannt) unter Generalverdacht zu stellen. Andres lässt es sich nicht erklären, dass die tatsächlich auch noch die Kundendaten der Provider wollen. Sondern mal vorab, vorbeugend. Klar, könnte ja jeder demnächst im Netz kriminell werden und wenn man dann schon mal alle Daten hat… kopfschüttel
Und da regt sich noch jemand über die stümperhaften Überwachungsversuche der Stasi auf? Hallo?
Nico glaubt zwar, dass das Thema keine Sau interessiert – aber ganz stimmt es dann nicht. Es interessiert durchaus einige Leute. Nur leider noch nicht genug Menschen… Viel zu viele denken eben, dass wäre für sie uninteressant, weil sie doch “nichts zu verbergen hätten”, dabei sollte jeder was zu verbergen haben, wirklich.
Konturen eines Überwachungsstaates
Da hat Claudia Roth einfach Recht:
Deutschland brauche «zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen, die mit der technologischen Entwicklung Schritt halten können», forderte Roth. Schon jetzt seien in Deutschland «die Konturen eines Überwachungsstaates» sichtbar.
Schade nur, dass sich da so wenige wirklich für interessieren, so ganz nach dem Motto “ich habe doch nix zu verbergen”…
Verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz?
Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, unter welchen Bedingungen auf eMails und Hadydaten zugegriffen werden darf.
Denn auch, wenn Handy- und E-Maildaten nun weniger stark als unter dem Fernmeldegesetz geschützt sind, genießen sie doch prinzipiell einen gesetzlich garantierten Schutz. Beschlagnahmt werden dürfen sie nur bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Straftat. Das aber steht im offenen Gegensatz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von Telekommunikationsunternehmen eine präventive, grundsätzliche Speicherung und Archivierung solcher Daten ohne Vorliegen eines Anfangsverdachtes verlangt.
Was nun? Was wenn die EU-Richtlinie tatsächlich gegen das Grundgesetz verstösst? Spannende Frage, denn wenn die Richtlinie nicht umgesetzt wird gibt es Druck von der EU, um sie umzusetzen müsste dann aber evtl. das Grundgesetz geändert werden – aber dafür braucht es entsprechende Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat…
Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist.
Na Zeit wird es (und ich persönlich habe die Frage ja schon früher gestellt…).
Update: da ist dann noch ein lesenswertes Interview bei telepolis.
Manche glauben es ja immer noch nicht…
Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:
Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.
Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:
Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.
Beruhigt abfliegen
Jetzt kann man wieder beruhigt in den Flieger steigen: das Bundesverfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz abgeschossen. Natürlich wird sofort von einigen Politikern überlegt, ob man nicht das Grundgesetz ändern könnte um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen doch noch zu ermöglichen.
Da wird mir schlecht. Immerhin ist so ein Abschuss laut Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil er gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verstossen würde. Sind solche Politiker eigentlich noch ganz sauber, die ernsthaft darüber nachdenken an solchen Grundlagen unserer Zivilisation rum zu pfuschen? Aber selbst wenn es nicht so weit gehen soll: zuerst einmal soll ja eine Grundgesetzänderung her, damit man die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen kann – natürlich nur wegen der Terrorabwehr, klar. Aber wer legt fest, was alles der Terrorabwehr dient? Wie schwammig dieser Begriff ist sehen wir ja in den USA… Verdächtig sind wir ja sowieso schon alle…