Handys sind auch in Zukunft an bayerischen Schulen nicht verboten, aber sie dürfen auf dem Schulgelände nicht mehr eingeschaltet werden:
Das bayerische Kultusministerium begründete die Ablehnung des Handy-Verbots damit, dass Schülerinnen und Schüler weiterhin die Möglichkeit haben sollten, zu Hause anzurufen, wenn sie erkrankt sind oder sich in einer akuten Gefahrensituation befinden. Allerdings muss der betreffende Schüler vorher seinen Lehrer um Erlaubnis bitten.
Ich stelle mir das wirklich spassig vor… “in einer akuten Gefahrensituation”, was soll das sein? Wenn ein Schüler gerade verprügelt wird, soll er mal eben seine Angreifer ansprechen: “Einen Moment bitte, ich muss mal eben fragen, ob ich mein Handy einschalten darf um meine Eltern anzurufen…“? Oder falls die Schule gerade abbrennt: “Entschuldigung, aber darf ich mal eben schnell daheim anrufen…“? Sorry, aber entweder kennt der Lehrer die Gefahrensituation und kann sich ggf. um die Benachrichtigung der Eltern kümmern oder aber es besteht auch kaum die Möglichkeit, erst eine “Anruferlaubnis” einzuholen…