Im lawblog gelesen: Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand.
Bisher ist es ja so, dass jemand, der sich die Kosten eines Prozesses nicht leisten kann Prozesskostenhilfe beantragen kann. Das nicht nur, wenn dieser jemand verklagt wird, sondern auch, wenn er selber jemanden verklagen möchte. Diese Hilfsleistung soll sicher stellen, dass jeder die gleichen Möglichkeiten hat, Streitfälle von einem Gericht klären zu lassen und nicht nur die, die es sich leisten können.
Jetzt gibt es aber eine ganz schlimme Form des Missbrauchs. Nein, ich meine damit nicht den im Beitrag angesprochenen Einzelfall aus Gütersloh. Diesen Fall schiebt man sicher gerne vor, passt er doch ins Bild der bösen “Sozialschmarotzer”. Es geht wohl eher um diese frechen Bezieher von AlgII, die der Meinung sind ihnen stünde mehr zu. Und statt einfach zu akzeptieren, was ihnen da zugestanden wird wollen die auch noch gegen die Bescheide klagen. Und jetzt kommt die unglaubliche Frechheit: dazu beantragen die auch noch Prozesskostenhilfe. So geht es ja nun nicht, es soll gefälligst nur klagen, wer sich das auch selber leisten kann, oder was?