Oskar wird also überwacht

Oskar Lafontaine wird also wegen seiner Mitgliedschaft in der Linkspartei vom Verfassungsschutz überwacht. Wie blödsinnig ist denn das? Denn in dem Punkt hat der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz recht:

«Die Beobachtung von Oskar Lafontaine ist abwegig», fügte er hinzu. Das, was Lafontaine mache, finde doch in der Öffentlichkeit statt. Ein so kleiner Verfassungsschutz sollte seine Arbeitskraft nicht auf diese Weise verschwenden.

Wird wohl nix mit der Linkspartei

Offenbar gibt es immer mehr Probleme auf dem Weg zu einer Fusion von WASG und Linkspartei.PDS. Nach dem Landesverband Berlin will jetzt auch die WASG in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Linkspartei.PDS bei der kommenden Landtagswahl antreten. Da wundert es nicht, dass Forderungen nach einer Auflösung der gemeinsamen Bundestagsfraktion kommen.
Mal schauen, ib aus der Fusion noch was wird… Wetten werden noch angenommen 😉

Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Apropos Terroristen…

Ja, so ist das in Bayern – wer gerne die deutsche Staatsbürgerschaft hätte und Mitglied einer Terrororganisation ist, der kann das mit dem deutschen Pass vergessen. Ist ja auch nicht verkehrt. Aber wer Mitglied oder Unterstützer einer legalen Partei ist, der hat sicher nichts zu befürchten… außer in Bayern. Mitglieder oder Unterstützer der Linkspartei.PDS dürfen in Bayern nicht mit der Einbürgerung rechnen. Aber auch, wer schon deutscher Staatsbürger ist muss mit Problemen rechnen – zumindest wenn er eine Anstellung im öffentlichen Dienst oder gar eine Beamtenlaufbahn anstrebt:

Für Deutsche wie Nichtdeutsche gilt: Auch eine Anstellung im öffentlichen Dienst kann in Bayern an der Unterstützung der Linkspartei.PDS scheitern. So werden Bewerber in einem »Fragebogen zur Überprüfung der Verfassungstreue« nicht nur gefragt, ob sie der Al-Qaida oder der palästinensischen Hamas angehören. Auch die Mitgliedschaft in der Linkspartei, der VVN-BdA oder eine frühere Zugehörigkeit zu DDR-Massenorganisationen wie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund oder der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter kann gegebenenfalls zur Verweigerung des Beamtenstatus führen.