Das Duell…

Nein, ich habe es mir nicht live angesehen – war zu dem Zeitpunkt lieber im Kino und habe mir andere Zombies angesehen (“Land of the Dead“). Aufgezeichnet habe ich es natürlich und mir im Anschluss an den Kinobesuch angesehen. Dazu heute morgen noch einmal quer durch die Reaktionen in den einschlägig bekannten Blogs gelesen.
Die Erwartungen werden erfüllt: je nach Blog und Blogger und deren persönlicher Präferenz haben entweder Merkel oder Schröder gewonnen. Nach einer repräsentativen Umfrage des ZDF, gut aufbereitet im Wahlblog hat Schröder aber sehr deutlich gewonnen. Mich konnten die beiden eh nicht mehr überzeugen – Briefwahl sei dank – aber das hätten sie auch beide nicht geschafft, nicht mit diesem Duell. Aber der Wahlkampf geht weiter, es ist noch nichts entschieden, auch wenn Frau Merkel gestern Abend immer mal wieder so getan hat, als wäre es nur eine Frage der Zeit, bis sie ins Kanzleramt einzieht…

Wahlkampf und Medien…

Von der Bild-Zeitung erwartet man ja nichts anders, aber dass jetzt auch der Spiegel ganz offensichtlichen Wahlkampf gegen rot-grün macht und dabei vor Lügen nicht zurück schreckt ist dann doch ein wenig enttäuschend.
Lügen, Zitate vergessen, zerlegen und aus dem inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang reissen… Das ist doch echt unterste Schublade – und die, die so was fabrizieren werden dafür auch noch bezahlt und dürfen von sich behaupten Journalisten zu sein. Ach ja, die politische Konkurrenz springt natürlich sofort auf den erfundenen Skandal um Trittin an und fordert gleich mal seinen Rücktritt, was aber auch nur ein taktisches Manöver ist… Was bin ich froh, wenn der Wahlkrampf endlich rum ist und man auch nicht mehr beim Verlassen einer Unterführung von einer Horde Wahlkämpfer überfallen wird – heute mittag vor’m Mc Donalds in der Saarbrücker Fußgängerzone waren sie alle: SPD, Grüne, CDU, FDP und Linkspartei auf einem Haufen… Bei mir ist es eh zu spät: ich habe schon gewählt…

Ach die APPD gibt es ja auch noch…

Nur wollte der WDR ihren Wahlwerbespot nicht senden:

Aufgrund seines Inhaltes ist Ihr Wahlspot offensichtlich geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, er stellt ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 sowie § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) dar.

Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden

(via Schockwellenreiter)