…selbst vor dem Gesetz. So bleibt der Papst deutscher Staatsbürger, obwohl er doch eigentlich die vatikanische Staatsbürgerschaft angenommen hat und doppelte Staatsbürgerschaften in Deutschland gar nicht gern gesehen werden. Aber wenn man nur will findet man immer eine Ausnahmen, so auch bei Herrn Ratzinger:
Das Innenministerium sagte nun laut der Agentur, dass der Papst keinen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft gestellt habe, sondern in sein höchstes Amt im Vatikan hineingewählt worden sei. Dies beinhalte automatisch die Annahme der Staatsangehörigkeit des Vatikan. Benedikt XVI. könne also weiterhin auch Deutscher bleiben.
Verstanden? Nur weil er die vatikanische Staatsbürgerschaft nicht beantragt hat, sondern ohne Antrag einfach durch Annahme der Wahl bekommen hat darf er nebenbei seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Na da sind wir doch froh, dass “wir Papst bleiben”…
(via IT&W)