Ist schon lustig, wie unser Bundesinnenminister Thomas de Maizière Tatsachen verdrehen kann. Diese Woche hat er mal wieder ein faszinierendes Beispiel seiner seltsamen Sicht auf die Welt gegeben, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass das BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig ist. Und wessen Schuld ist das nun in der Welt des Thomas de Maizière? Klar, das war eine rhetorische Frage, denn entweder lautet die Antwort „derjenige, der das Gesetz gemacht hat“, was aber einfach nur eine schlichte Tatsache wäre oder aber eben man betrachtet die Welt durch die Augen des Thomas de Maizière und stellt fest: Schuld sind die Richter.
Klingt komisch? Ist es auch, aber in der Welt des Thomas de Maizière scheint das alles ein bisschen anders zu laufen, als in der Realität:
Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, “ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in den Arm zu fallen”, sagte der CDU-Politiker dem SPIEGEL. “Ich finde, dass ein nationaler Grundrechtsschutz, so wichtig er ist, auch im Angesicht der Internationalisierung von Gefahren betrachtet werden muss.”
So sieht also die Welt des Thomas de Maizière aus: Es wird ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, das Verfassungsgericht stellt die Verfassungswidrigkeit fest und die Bösen dabei sind natürlich die Richter. Logisch, schließlich muss sich in der Logik von Thomas de Maizière und vieler seiner Vorgänger alles, aber auch wirklich alles, dem Kampf gegen den Terror unterordnen, auch die Grundrechte. Spannend ist ja, dass es an sich auch seine Aufgabe von Amts wegen wäre, die Verfassung zu schützen. Wie das alles zusammen passt? Gar nicht, es sei denn man ist Thomas de Maizière… Was würde er wohl dazu sagen, wenn mal ein Straftäter nach dem Urteil diese Logik anwenden würde? Aber das wäre natürlich etwas ganz was anderes.
Keine Frage: Es ist wichtig Terror zu bekämpfen, aber wenn das nicht geht, ohne dass wir unsere Grundrechte dafür opfern, dann stellt sich die Frage, warum man den Terror eigentlich bekämpfen will?
Artikelfoto von Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 4.0